Es stellt sich die Frage, inwieweit eine polnische GbR für ausländische Investoren interessant sein kann. Diese Unternehmensrechtsform der wirtschaftlichen Tätigkeit ist bestimmt weit verbreitet in Polen. Dies liegt insbesondere in ihrer Flexibilität. In diesem Beitrag wollen wir kurz drei Thema ansprechen: Gesellschaftsvertrag, Haftung und Vertretung einer polnischen GbR.

GbR-Gesellschaftsvertrag

Die polnische GbR ist im Prinzip ein Vertrag zwischen den natürlichen Personen, die dem polnischen Zivilgesetzbuch unterliegt. Es ist auch einzige Gesellschaft, die in dem Zivilgesetzbuch geregelt ist. Alle übrigen Gesellschaften sind im polnischen Gesetz über Handelsgesellschaften (Abkürzung KSH) geregelt. Es handelt sich bei der GbR um keine juristische Person. Sie wird jedoch ins Gewerberegister (Abkürzung CEIDG) eingetragen werden.

Für die Gründung sind mindestens zwei Personen erforderlich, die einen gemeinsamen Zweck verfolgen.

Gesellschafter einer polnischen GbR können nicht nur natürliche Personen, sondern auch juristische Personen sowie Organisationseinheiten sein, die keine juristischen Personen sind, aber die Rechtsfähigkeit haben. Nach polnischem Recht ist eine solche Organisationseinheit eine OHG.

Der Gesellschaftsvertrag sollte das gemeinsame wirtschaftliche Ziel, für das die Gesellschaft abgeschlossen wird, und die Art und Weise, wie jeder Gesellschafter handeln wird, um das angestrebte Ziel zu erreichen, festlegen. Dies gehört zu den notwendigen Bestandteilen jedes Gesellschaftsvertrages. Dazu hat sich auch Landgericht Lublin in seiner Entscheidung vom 26. September 2013 geäußert (Urteil von Sąd Apelacyjny in Lublin vom 26. September 2013, Az: I ACa 373/13).

Der Gesellschaftsvertrag sollte in der Regel schriftlich abgeschlossen werden. Die Nichtbeachtung dieser Form führt zu den sogenannten Beweisschwierigkeiten.

Am 18. Oktober 2016 fand im Radisson Blu Hotel in Stettin (POLEN) anlässlich des Tages der Deutschen Einheit ein polnisch-deutsches Treffen statt. Das Treffen wurde vom Haus der Wirtschaft in Stettin organisiert. Der Projektträger des Projekts „Haus der Wirtschaft“ ist IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern. Die deutsche Seite war in großer Zahl durch die prominenten Vertreter des Landes Mecklenburg-Vorpommern vertreten. Die polnische Seite wurden hingegen durch Herrn Jaroslaw Rzepa, stellvertretender Marschall der Woiwodschaft Westpommern, vertreten.

Während der feierlichen Sitzung wurden die Aktivitäten des Hauses der Wirtschaft hervorgehoben, vor allem im Hinblick auf Verstärkung der wirtschaftlichen und kulturellen Beziehungen zwischen Polen und Deutschland. Besonderer Dank galt unseren herzlichen Bekannten Frau Małgorzata Stopa und Herrn Adam Grendziak, die sich seit vielen Jahren persönlich für die Unterstützung von Unternehmen aus Polen und Deutschland bei der Herstellung von Geschäftskontakten einsetzen.

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass unsere polnische Rechtsanwaltskanzlei vor kurzem eine Zusammenarbeit mit dem polnischen Rechtsanwalt Tomasz Miśtal aus Krakau aufgenommen hat.

Seit vielen Jahren betreuen wir ausländische Mandanten in ganz Polen, u.a. in Schlesien, Krakau und Umgebung. Die Zusammenarbeit mit Herrn Rechtsanwalt (Radca Prawny) Tomasz Miśtal dient der weiteren Verbesserung der Mandantenbetreuung unserer Kanzlei in Städten wie Krakau, Kattowitz, Gleiwitz, Oppeln.

Darüber hinaus planen wir gemeinsam mit unserer neuen Kollege die Einrichtung des sogenannten Ukrainischen Desk für ausländische Unternehmen, die eine fachliche Rechtsberatung und Unternehmensberatung in der Ukraine benötigen.

Herr Rechtsanwalt Tomasz Miśtal absolvierte 2007 die Fakultät für Recht und Verwaltung an der Jagiellonen-Universität in Krakau mit dem Master-Abschluss in Rechtswissenschaften, 2010 absolvierte er eine allgemeine Ausbildung an der Nationalen Schule für Justiz und Staatsanwaltschaft in Krakau und ein Postgraduiertenstudium im Studienfach: Immobilienmanagement. Darüber hinaus machte er das Referendariat beim Rechtsanwaltskammer Krakau (OIRP Krakow).

Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass Herr Polnischer Rechtsanwalt Pawel Majewski, unsere polnische Rechtsanwaltskanzlei auf dem Dritten Forum Law4Growth, das am 05.06.10.2018 in Krakau stattfand, vertreten hat. Die Veranstaltung wurde von der polnischen Stiftung Fundacja Wyszehradzka organisiert.

Das Law4Gowth Forum war eine ausgezeichnete Plattform für den Meinungsaustausch zwischen Vertretern der Rechtsberufe aus verschiedenen Ländern Mittel- und Osteuropas. Die Veranstaltung gliederte sich in eine Plenarsitzung und einzelne Podiumssitzungen. Am ersten Tag der Konferenz diskutierten Experten aus der Regierung und der Wirtschaft in Podiumsdiskussionen unter anderem über "Rechtsschutz für Unternehmer" oder "Wie man die Wirtschaft mit weisem Recht unterstützen kann".

Die Vertreter des polnischen Justizministeriums wiesen auf die Weiterentwicklung von e-KRS (elektronischer Zugang zum polnischen Handelsregister) hin und strebten eine Verbesserung des Verfahrens vor dem Handelsregister an, das unter anderem dadurch erfolgen sollte, dass die im Eintragungsverfahren verwendeten Formulare so gestaltet werden sollten, dass kein Zweifel mehr an ihrer Auslegung besteht. Es wurde betont, dass daran gearbeitet wird, alle Registrierungsunterlagen über das Internet zugänglich zu machen. Darüber hinaus wurde angekündigt, dass das wirtschaftliche Verfahren in Zivilverfahren wieder einführen wird, um die Bearbeitung von Handelssachen vor polnischen Gerichten zu beschleunigen.