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Seit einigen Wochen steht Europa vor einer noch nie dagewesenen Bedrohung. Die Coronavirus-Pandemie hat nicht nur in unserem Lebensstil, sondern auch in der Wirtschaft rasche Veränderungen bewirkt. Die amerikanische Börse hat die schlechtesten Notierungen seit über 30 Jahren verzeichnet. Die langfristigen Auswirkungen dieses Zusammenbruchs sind heute noch nicht absehbar. Man stellt sich nun die Frage, ob die polnische Gesetzgebung auf solche Situation entsprechend vorbereitet ist? In diesem Beitrag wollen wir auf die Vorschriften des polnischen Rechts hinweisen, die in Kürze an der Bedeutung gewinnen können.
Clausula rebus sic stantibus (Klausel der gleichbleibenden Umstände) nach polnischem Recht
Die obige lateinische Parömie bedeutet so viel wie "außerordentliche Veränderung der Beziehungen". Diese Klausel ist im Artikel 3571 § 1 des polnischen Zivilgesetzbuchs geregelt. Es wurde nur eingeführt, um die Vertragsparteien vor einem eklatanten Verlust zu schützen, den sie nicht erwarten konnten, weil sie den Vertrag unter völlig anderen Bedingungen abgeschlossen haben. Als Beispiel für eine solche Situation in Zeiten von Epidemien und geschlossenen Grenzen kann man auf jeden Werk- oder Bauvertrag verweisen, bei dem sich eine zur persönlichen Ausführung verpflichtete Person in einer Zwangsquarantäne befindet. Auch die Unternehmer der Transportindustrie haben mit Problemen zu kämpfen. Schließung der Grenzen, Wiederherstellung der Grenzkontrollen, Aussetzung der internationalen Flüge etc. All diese Umstände verringern das Einkommen und die finanzielle Leistungsfähigkeit der Unternehmen erheblich. Wenn eine Vertragspartei aufgrund der Auswirkungen einer Pandemie weiß, dass die Umsetzung des Vertrages für sie übermäßig schwierig sein wird oder zu einem großen Verlust führen wird, kann sie sich an das Gericht um Hilfe wenden. Es ist sehr wichtig zu beachten, dass Sie nicht selbst entscheiden können, ab wann Sie weniger oder später bezahlen. Es kann lediglich vor Gericht entschieden werden, ob der Inhalt des Vertrags der neuartigen Situation angepasst werden kann. Vor Gericht können die Art und Weise der Erfüllung der Verpflichtung und der Umfang der Leistung bestimmt werden oder sogar beschlossen werden, den Vertrag zu kündigen.
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Seit langem kann man beobachten, dass ein großes Interesse daran besteht, Geld in den Kauf von Immobilien an der polnischen Ostküste zu investieren. Die intensive Entwicklung der Straßeninfrastruktur und die ständige Steigerung der Attraktivität der polnischen Seestädte ist sicherlich förderlich für Investitionen am Meer.
Es ist jedoch zu bedenken, dass der Kauf einer Immobilie an der polnischen Ostsee nicht in jedem Fall eine sichere Transaktion für den Käufer sein muss. Insbesondere wenn der Kauf ohne die Hilfe eines Anwalts erfolgt. Für die Zwecke dieser Artikel können wir auf die folgenden Beispiele von Käuferrisiken hinweisen.
▪ Gegenstand des Vertrages
In der Vorkaufsphase erhält man oft verschiedene farbenfrohe Investitionsbroschüren, Prospekte, Skizzen usw. vom Verkäufer. Auch ist es möglich, dass Objekt vor dem Kauf zu besichtigen.
Es sei daran erinnert, dass der Vertragsgegenstand, d.h. das, was man kauft, das ist, was schließlich in der notariellen Urkunde beschrieben wird. In Immobilienkaufverträgen wird oft ausdrücklich festgestellt, dass alle vor Vertragsabschluss vorgelegten Geschäftsinformationen, Broschüren und Präsentationen nicht bindend sind.
So kann es vorkommen, dass man den Parkplatz letztendlich doch nicht nutzen kann oder dass die Ferienwohnung keinen Keller oder Hauswirtschaftsraum enthält, obwohl man es zuvor gesehen hat. Aus diesem Grund sollten Sie die Verträge sorgfältig lesen, auch am Tag der Unterzeichnung.
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▪ Einführung
In diesem Beitrag werden wir uns mit dem Thema der Auflösung einer polnischen GmbH befassen. Aus unserer Erfahrung ergibt sich, dass dieses Thema in bestimmten Fällen an großer Bedeutung gewinnen kann. Davon betroffen sein können nicht nur die Geschäftsführer, sondern auch die Gesellschafter. Nicht selten müssen deutsche Erben der polnischen Gesellschafter einen Ausweg aus der polnischen GmbH finden. In der Geschäftspraxis kommt es oft vor, dass sich einige Unternehmen als unrentabel erweisen. Die Gesellschaften bringen nicht die erwarteten Gewinne oder machen sogar Verluste. In einer solchen Situation stehen die Geschäftsführer vor der Notwendigkeit, Entscheidungen über die Fortführung der Geschäftstätigkeit zu treffen.
Zu unterscheiden sind drei Fallgruppen. 1) Die Auflösung der polnischen Gesellschaft nach Durchführung der Liquidation. 2) Die Löschung der polnischen Gesellschaft nach der Durchführung eines Insolvenzverfahrens. Nicht in jedem Fall dürfen die Gesellschafter freiwillig die Gesellschaft nach Durchführung einer Liquidation auflösen. Falls Insolvenzgründe vorliegen, muss ein Insolvenzantrag gestellt werden. 3) Die Auflösung der Gesellschaft nach Abweisung des Insolvenzantrags.
ALLGEMEINES
Nach Art. 286 des polnischen Strafgesetzbuches (weiter als KK genannt) wird mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 8 Jahren bestraft, wer zur Erzielung eines finanziellen Gewinns eine andere Person durch Täuschung oder Ausnutzung eines Irrtums oder der Unfähigkeit, die getroffene Maßnahme richtig zu verstehen, zu einer ungünstigen Verfügung über sein eigenes oder fremdes Vermögen veranlasst.
Der im oben genannten Artikel enthaltene Ausdruck "zur" bezieht sich genau auf die Absicht des Täters. Die Absicht im Falle eines Täuschungsdelikts muss ein sogenannter "direkter Richtungswunsch" sein. Nach der Definition des Vorsatzes in Art. 9 § 1 KK ist eine Straftat vorsätzlich begangen worden, wenn der Täter die Absicht hat, sie zu begehen, d.h. sie begehen will oder die Möglichkeit der Begehung sieht, er stimmt ihr zu. Die Definition einer direkten Absicht ist im ersten Teil des genannten Artikels enthalten. Mit anderen Worten, eine verbotene Handlung wird mit einem direkten Vorsatz begangen, wenn der Täter sie begehen will. Man darf jedoch nicht vergessen, dass "wollen" im Strafrecht nicht dasselbe bedeutet wie im allgemeinen Sprachgebrauch. Ein direkter Vorsatz kann dem Täter zugeschrieben werden, wenn sein Wille und sein Bewusstsein die Tatsache einschließt, dass er eine Straftat mit den im Strafrecht festgelegten Merkmalen (d.h. Eigenschaften) begeht.
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