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1. Typischer Ablauf: „Wir schreiben schnell etwas auf“
Beim Kauf einer Immobilie in Polen (Wohnung, Haus, Grundstück) kommt es in der Praxis häufig vor, dass Käufer und Verkäufer zunächst einen Vorvertrag („umowa przedwstępna“) schließen. Gerade wenn ein Objekt attraktiv ist, möchte der Käufer die Transaktion „absichern“, damit der Verkäufer nicht kurzfristig an jemand anderen verkauft.
Nicht selten wird dabei – ohne anwaltliche Begleitung – ein schlichtes Dokument erstellt, das nur die Grunddaten enthält: Parteien, grobe Objektbeschreibung und Kaufpreis. Später stellt sich dann jedoch heraus, dass der Verkäufer den Verkauf nicht mehr durchführen will oder kann, z. B. weil: ein anderer Interessent einen höheren Preis geboten hat, die Immobilie im Miteigentum steht und ein Miteigentümer nicht zustimmt, rechtliche oder tatsächliche Hindernisse auftreten (z. B. ungeklärte Rechtslage im Grundbuch).
Für Käufer ist dann entscheidend: Welche rechtlichen Ansprüche ergeben sich aus dem Vorvertrag – und hängt das von der Form ab?
Weiterlesen: Vorvertrag beim Immobilienkauf in Polen – worauf Käufer achten sollten
Die polnische Gesellschaft mit beschränkter Haftung (spółka z ograniczoną odpowiedzialnością, sp. z o.o.) entspricht funktional der deutschen GmbH und ist eine der am häufigsten genutzten Rechtsformen in Polen. Für Gläubiger wie auch für Geschäftsführer ist dabei besonders relevant, dass das polnische Recht in bestimmten Konstellationen eine persönliche Haftung der Mitglieder der Geschäftsführung für Verbindlichkeiten der sp. z o.o. vorsieht.
Ein zentraler Anknüpfungspunkt ist **Art. 299 des polnischen Handelsgesellschaftengesetzes (Kodeks spółek handlowych, „KSH“) **. Danach kann die Durchsetzung einer Forderung nicht zwingend mit einer erfolglosen Zwangsvollstreckung gegen die Gesellschaft enden.
▪ Einführung
Die Vertragsstrafe ist eine beliebte Sicherheit für die Interessen der Vertragsparteien, die im Falle der Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäßen Erfüllung einer nicht in Geld bestehenden Verpflichtung eingesetzt wird. Ihre korrekte Festlegung kann die Wirksamkeit von Ansprüchen erheblich beeinflussen. In diesem Artikel erläutern wir, was eine Vertragsstrafe ist, welche Arten von Vertragsstrafen es gibt und worauf man bei ihrer Festsetzung achten muss, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
▪ Was ist eine Vertragsstrafe?
Weiterlesen: Vertragsstrafe im polnischen Zivilrecht - was ist wissenswert?
▪ Einleitung
Die Haftung von Geschäftsführern für Schäden, die einer polnischer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (spółka z o.o.) zugefügt werden, ist eine der wichtigsten Fragen im polnischen Wirtschafts- und Handelsrecht.
Die Geschäftsführung als das Organ, das die Gesellschaft vertritt und ihre Geschäfte führt, hat die Pflicht, im besten Interesse der Gesellschaft mit der erforderlichen Sorgfalt und Loyalität zu handeln.
Im Falle einer nicht ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Pflichten können die Mitglieder der Geschäftsführung für Schäden, die der Gesellschaft entstanden sind, haftbar gemacht werden.
In diesem Beitrag werden die Grundsätze und der Umfang der Haftung der Geschäftsführern für Schäden, die sie der Gesellschaft mit beschränkter Haftung zufügen, in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften dargelegt.
Weiterlesen: Geschäftsführerhaftung nach polnischem GmbH-Recht