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▪ Einführung
Die Vertragsstrafe ist eine beliebte Sicherheit für die Interessen der Vertragsparteien, die im Falle der Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäßen Erfüllung einer nicht in Geld bestehenden Verpflichtung eingesetzt wird. Ihre korrekte Festlegung kann die Wirksamkeit von Ansprüchen erheblich beeinflussen. In diesem Artikel erläutern wir, was eine Vertragsstrafe ist, welche Arten von Vertragsstrafen es gibt und worauf man bei ihrer Festsetzung achten muss, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
▪ Was ist eine Vertragsstrafe?
Das Zivilrecht sieht die Möglichkeit vor, vertraglich zu vereinbaren, dass der Schuldner im Falle der Nichterfüllung oder nicht ordnungsgemäßen Erfüllung einer nicht vermögensrechtlichen Verpflichtung zur Zahlung eines bestimmten Geldbetrags, der so genannten Vertragsstrafe, verpflichtet ist. Nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs (II CSK 63/11) stellt die Vertragsstrafe einen pauschalierten Schadensersatz dar, der auf den Voraussetzungen der vertraglichen Haftung beruht.
Es ist auch zulässig, eine Vertragsstrafe für den Fall des Rücktritts vom Vertrag vorzubehalten, was bedeutet, dass sie die gleichen Auswirkungen hat wie die Nichterfüllung der Verpflichtung. Meistens wird die Vertragsstrafe als Prozentsatz der vereinbarten Vergütung oder als Pauschalbetrag festgelegt.
▪ Wichtige Anmerkung
An unsere polnische Kanzlei wenden sich eine Reihe von Mandanten aus Deutschland, die Vertragsstrafen gegenüber ihren Vertragspartnern aus Polen geltend machen wollen, weil sie selbst von ihren Vertragspartnern in Deutschland mit Vertragsstrafen belastet worden sind, vor allem wegen nicht rechtzeitiger Lieferung von Waren oder nicht rechtzeitiger Mängelbeseitigung. Die Mandanten vergessen jedoch, dass sie in ihren Verträgen mit Polen keine Vertragsstrafe vereinbart haben. Ohne den Vorbehalt einer Vertragsstrafe im Vertrag kann ein Anspruch auf Vertragsstrafe nicht geltend gemacht werden. Es ist zu beachten, dass eine Voraussetzung für die Geltendmachung von Vertragsstrafen ist, dass sie tatsächlich im Vertrag vorbehalten sind, was ohne professionelle Hilfe schwierig sein kann.
▪ Arten von Vertragsstrafen
In der Praxis gibt es mehrere Arten von Vertragsstrafen, die unterschiedliche Folgen für die Vertragsparteien haben:
Ausschließliche Vertragsstrafe - der Gläubiger kann nur die Vertragsstrafe geltend machen, auch wenn der erlittene Schaden die Höhe der Vertragsstrafe übersteigt. Ein darüber hinausgehender Schaden kann nur im Rahmen der deliktischen Haftung geltend gemacht werden.
Kumulative Vertragsstrafe - der Gläubiger kann nach allgemeinen Grundsätzen sowohl eine Vertragsstrafe als auch zusätzlichen Schadensersatz geltend machen.
Anrechenbare Vertragsstrafe - der Gläubiger erhält eine Vertragsstrafe, kann aber zusätzlichen Schadensersatz bis zur vollen Höhe des erlittenen Schadens verlangen.
Alternative Vertragsstrafe - der Gläubiger kann je nach den Umständen entweder eine Vertragsstrafe oder Schadensersatz verlangen.
▪ Bedeutung des korrekten Vorbehalts der Vertragsstrafe
Die Vertragsstrafe wird besonders häufig bei Bauverträgen, Verträgen über die rechtzeitige Lieferung von Waren (z. B. bei internationalen Verkäufen) und im internationalen Verkehr verwendet. Ein mangelhafter Vertragsstrafenvorbehalt kann jedoch dazu führen, dass die Vertragsstrafe nicht geltend gemacht werden kann.
Die Rechtsprechung betont, dass eine Vertragsstrafe den Schuldner auch dann nicht von der Verpflichtung zur Zahlung entbindet, wenn dem Gläubiger kein Schaden entstanden ist (Beschluss des polnischen Obersten Gerichtshofs, III CZP 61/2003).
Eine wichtige Frage ist auch die Möglichkeit, die Vertragsstrafe zu mildern, d.h. zu reduzieren. Vor allem bei Bauverträgen kommt es vor, dass die geforderte Vertragsstrafe im Verhältnis zur Vergütung des Auftragnehmers unverhältnismäßig hoch ist. In solchen Fällen kann der Schuldner auf der Grundlage von Artikel 484 § 2 des polnischen Zivilgesetzbuchs eine Herabsetzung der Vertragsstrafe verlangen, wenn die Verpflichtung teilweise erfüllt wurde oder die Vertragsstrafe grob überhöht ist.
▪ Zusammenfassung
Die Vertragsstrafe ist ein wichtiges Instrument zum Schutz der Interessen der Vertragsparteien, aber ihre Wirksamkeit hängt von der richtigen Formulierung der Vertragsbestimmungen ab. Um Probleme bei der Durchsetzung der Vertragsstrafe zu vermeiden, sollten Art und Höhe der Vertragsstrafe sowie ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht beachtet werden. Im Zweifelsfall lohnt es sich, einen Rechtsanwalt zum Inhalt des Vertrags zu konsultieren, um dessen Wirksamkeit und Übereinstimmung mit der aktuellen Rechtsprechung zu gewährleisten.
Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar.
Berlin, den 25.02.2025
Pawel Majewski Polnischer Anwalt
▪ Einleitung
Die Haftung von Geschäftsführern für Schäden, die einer polnischer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (spółka z o.o.) zugefügt werden, ist eine der wichtigsten Fragen im polnischen Wirtschafts- und Handelsrecht.
Die Geschäftsführung als das Organ, das die Gesellschaft vertritt und ihre Geschäfte führt, hat die Pflicht, im besten Interesse der Gesellschaft mit der erforderlichen Sorgfalt und Loyalität zu handeln.
Im Falle einer nicht ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Pflichten können die Mitglieder der Geschäftsführung für Schäden, die der Gesellschaft entstanden sind, haftbar gemacht werden.
In diesem Beitrag werden die Grundsätze und der Umfang der Haftung der Geschäftsführern für Schäden, die sie der Gesellschaft mit beschränkter Haftung zufügen, in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften dargelegt.
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Pflichten des Unternehmers bei Störungen in der Ausführung des Werkes
▪ Einleitung
In der Praxis unserer Kanzlei häufen sich Streitfälle über die Ausführung von Werkverträgen und Werklieferungsverträgen, insbesondere wenn Unternehmer mit der Arbeit beginnen, obwohl ihnen Hindernisse bekannt sind, die die ordnungsgemäße Ausführung behindern. Solche Probleme eskalieren oft, wenn der Auftragnehmer die Arbeiten unerwartet abbricht und dem Auftraggeber mitteilt, dass der Vertrag nicht erfüllt werden kann. Zusätzliche Komplikationen entstehen, wenn der Auftragnehmer bereits eine erhebliche Vorauszahlung erhalten hat.
Da solche Fälle oft schwer zu lösen sind, sollte sich der Bauherr (Besteller) bereits bei Vertragsabschluss absichern, indem er dem Unternehmer Gelegenheit gibt, die technischen Unterlagen einzusehen, die erforderlichen Prüfungen und Messungen durchzuführen und diese Maßnahmen schriftlich zu bestätigen und zu erklären, dass der Vertragserfüllung nichts entgegensteht.
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Ein großes Risiko für Gläubiger stellt der Vermögensentzug durch den Schuldner dar. Unternehmerische Erfahrungen zeigen, dass es trotz eines mühsamen und langwierigen gerichtlichen Verfahrens in manchen Fällen vorkommt, dass das erwirkte Urteil mangels Vermögen des Schuldners nicht durch einen polnischen Gerichtsvollzieher vollstreckt werden kann.
Nicht in jedem Fall gewähren die Gerichte eine Sicherheit für das Vermögen des Schuldners, um den Gläubiger vor solchen Situationen zu schützen.
Bei Vollstreckungsverfahren lohnt es sich für den Gläubiger, proaktiv vorzugehen und zu versuchen, herauszufinden, ob der Schuldner im Laufe des Prozesses wertvolle Vermögenswerte wie Immobilien oder Autos verkauft hat und ob die abgeschlossenen Verträge hinsichtlich eines günstigen Preises für den Käufer oder anderer ungewöhnlicher Bedingungen verdächtig sind.
Wir möchten Sie darüber in Kenntnis setzen, dass neben dem zivilrechtlichen Schutz bestimmte Handlungen von Schuldnern, die ihr Vermögen betreffen, auch Gegenstand eines Strafverfahrens sein können, das auf die Möglichkeit der Begehung einer Straftat nach Artikel 300 § 2 des polnischen Strafgesetzbuchs (polnische Abkürzung KK) ausgerichtet ist.
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