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▪ Einleitung
Die Haftung von Geschäftsführern für Schäden, die einer polnischer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (spółka z o.o.) zugefügt werden, ist eine der wichtigsten Fragen im polnischen Wirtschafts- und Handelsrecht.
Die Geschäftsführung als das Organ, das die Gesellschaft vertritt und ihre Geschäfte führt, hat die Pflicht, im besten Interesse der Gesellschaft mit der erforderlichen Sorgfalt und Loyalität zu handeln.
Im Falle einer nicht ordnungsgemäßen Erfüllung ihrer Pflichten können die Mitglieder der Geschäftsführung für Schäden, die der Gesellschaft entstanden sind, haftbar gemacht werden.
In diesem Beitrag werden die Grundsätze und der Umfang der Haftung der Geschäftsführern für Schäden, die sie der Gesellschaft mit beschränkter Haftung zufügen, in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften dargelegt.
Weiterlesen: Geschäftsführerhaftung nach polnischem GmbH-Recht
Pflichten des Unternehmers bei Störungen in der Ausführung des Werkes
▪ Einleitung
In der Praxis unserer Kanzlei häufen sich Streitfälle über die Ausführung von Werkverträgen und Werklieferungsverträgen, insbesondere wenn Unternehmer mit der Arbeit beginnen, obwohl ihnen Hindernisse bekannt sind, die die ordnungsgemäße Ausführung behindern. Solche Probleme eskalieren oft, wenn der Auftragnehmer die Arbeiten unerwartet abbricht und dem Auftraggeber mitteilt, dass der Vertrag nicht erfüllt werden kann. Zusätzliche Komplikationen entstehen, wenn der Auftragnehmer bereits eine erhebliche Vorauszahlung erhalten hat.
Da solche Fälle oft schwer zu lösen sind, sollte sich der Bauherr (Besteller) bereits bei Vertragsabschluss absichern, indem er dem Unternehmer Gelegenheit gibt, die technischen Unterlagen einzusehen, die erforderlichen Prüfungen und Messungen durchzuführen und diese Maßnahmen schriftlich zu bestätigen und zu erklären, dass der Vertragserfüllung nichts entgegensteht.
Weiterlesen: Probleme bei Werkverträgen und Werklieferungsverträgen mit polnischen Auftragnehmern
Ein großes Risiko für Gläubiger stellt der Vermögensentzug durch den Schuldner dar. Unternehmerische Erfahrungen zeigen, dass es trotz eines mühsamen und langwierigen gerichtlichen Verfahrens in manchen Fällen vorkommt, dass das erwirkte Urteil mangels Vermögen des Schuldners nicht durch einen polnischen Gerichtsvollzieher vollstreckt werden kann.
Nicht in jedem Fall gewähren die Gerichte eine Sicherheit für das Vermögen des Schuldners, um den Gläubiger vor solchen Situationen zu schützen.
Bei Vollstreckungsverfahren lohnt es sich für den Gläubiger, proaktiv vorzugehen und zu versuchen, herauszufinden, ob der Schuldner im Laufe des Prozesses wertvolle Vermögenswerte wie Immobilien oder Autos verkauft hat und ob die abgeschlossenen Verträge hinsichtlich eines günstigen Preises für den Käufer oder anderer ungewöhnlicher Bedingungen verdächtig sind.
Wir möchten Sie darüber in Kenntnis setzen, dass neben dem zivilrechtlichen Schutz bestimmte Handlungen von Schuldnern, die ihr Vermögen betreffen, auch Gegenstand eines Strafverfahrens sein können, das auf die Möglichkeit der Begehung einer Straftat nach Artikel 300 § 2 des polnischen Strafgesetzbuchs (polnische Abkürzung KK) ausgerichtet ist.
Weiterlesen: Polen: Bankrott, Entziehung und Verheimlichung von Vermögenswerten durch den Schuldner
▪ Einführung
Der Verkauf von gebrauchten Gegenständen findet täglich statt, insbesondere auf verschiedenen Shopping-Portalen. Das Interesse an gebrauchten Autos, Bau- und Landmaschinen, Booten, Yachten sowie Computer- und Elektronikgeräten ist groß. Aufgrund des attraktiven Preises werden viele Käufe bei Verkäufern aus Polen getätigt.
Der Kauf von Gebrauchtwaren ist nicht in jedem Fall sicher, und wir meinen in diesem Artikel nicht die Möglichkeit, vom Verkäufer über die Leistung und Qualität des betreffenden Artikels getäuscht zu werden oder ihn gar nicht zu erhalten.
Beim Kauf eines Artikels aus so genannter „zweiter Hand“ sollten Sie besonders auf ungewöhnliche Umstände achten, die darauf hindeuten könnten, dass der Artikel nicht aus einer rechtmäßigen Quelle stammt.
Das Ignorieren solcher Signale kann nach polnischem Strafrecht unangenehme Konsequenzen nach sich ziehen, darunter auch Haftstrafen - und jedes Argument, dass man nicht wusste, dass mit dem gekauften Artikel etwas nicht stimmt, ist schlichtweg unwirksam.
In diesem Artikel werden wir uns mit dem Straftatbestand der unbeabsichtigten Hehlerei befassen.
▪ Das Wesen einer fahrlässigen Hehlerei
Gemäß Artikel 292 Absatz 1 des polnischen Strafgesetzbuches wird mit einer Geldstrafe, einer Freiheitsbeschränkung oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren bestraft, wer eine Sache erwirbt oder bei ihrer Veräußerung hilft, von der er aufgrund der Begleitumstände annehmen muss und kann, dass sie durch eine verbotene Handlung erlangt wurde, oder sie annimmt oder dabei hilft, sie zu verbergen.
Andererseits gilt gemäß Artikel 292 § 2 des polnischen Strafgesetzbuches: „Bei einem erheblichen Wert einer in § 1 genannten Sache wird der Täter mit einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren bestraft“.
Weiterlesen: Fahrlässige Hehlerei - wie leicht ein Käufer zum Kriminellen in Polen werden kann