Wenn eine Firma unsere Rechnungen nicht bezahlt, fragen wir uns nun, wie wir diese Forderungen schnell durchsetzen können. Die Zeit ist bestimmt ein wichtiger Faktor. Man muss gründlich überlegen, ob eine Klage in Deutschland oder besser direkt im Ausland eingelegt werden sollte. Durch die Übersetzungen und die Zustellungen im Ausland kann man die kostbare Zeit verlieren.
In diesem Beitrag werden die einfachsten und schnellsten Lösungen der Geltendmachung der Geldforderungen in Polen vorgestellt.
▪ Elektronisches Mahnverfahren in Polen
Wenn ein Unternehmen mit Sitz in Polen verklagt und eine Geldforderung gestellt wird, kann die Klage online eingereicht werden. Eine Sonderabteilung des Bezirksgerichts in Lublin wird für die Abwicklung elektronischer Verfahren im ganzen Polen eingesetzt.
Der erste große Vorteil dieses Verfahrens ist die Möglichkeit, Korrespondenz zwischen den Parteien elektronisch auszutauschen (nur wenn der Beklagte einen solchen Wunsch äußert). Der zweite Vorteil ist eine deutliche Vereinfachung des Verfahrens in der Anfangsphase.
Der Klageschrift müssen keine Beweise zur Untermauerung ihrer Aussagen (!) beigefügt werden. Nur wenn der Antragsgegner die Forderung bestreitet, ist es notwendig, die Forderung zu beweisen. Andernfalls kann es vorkommen, dass Sie nach der Online-Einreichung Ihrer Forderung sehr schnell einen positiven Mahnbescheid erhalten, der dem Beklagten zugestellt wird. Wenn er nicht angefochten wird, liegt bereits eine Grundlage für ein Vollstreckungsverfahren (nachdem es für vollstreckbar erklärt wurde) vor. Selbstverständlich ist die Zustellung des Zahlungsbefehls an den Antragsgegner manchmal der einzige wirksame Impuls für die Gegenpartei, Gespräche über die Zahlung der Schuld aufzunehmen.
▪ Ordentliches Mahnverfahren in Polen
Es ist auch möglich, ein ordentliches (nicht elektronisches) Mahnverfahren vor einem polnischen Gericht einzuleiten. Das polnische Gericht behandelt von Amts wegen alle Fälle, bei denen es um Geldforderungen geht, hauptsächlich als Mahnverfahren. In der Praxis bedeutet dies, dass das Gericht immer dann, wenn wir in einem Fall eine Zahlung von einem Beklagten erwarten, zunächst prüft, ob der Fall für eine Lösung im Wege eines Zahlungsbefehls geeignet ist.
Das Gesetz legt die Voraussetzungen dafür fest, wann dies der Fall ist. Zunächst einmal muss die Klageschrift darauf hinweisen, dass die Forderung gerechtfertigt ist und ihre Grundlage vor dem Gericht keine Zweifel aufkommen lässt (z.B. sie beruht auf einer ordnungsgemäß ausgestellten Rechnung und der Kläger hat Beweise dafür, dass er dem Beklagten eine nicht bezahlte Dienstleistung erbracht hat). Dann erlässt das Gericht statt einer Verhandlung einen Zahlungsbefehl und stellt ihn dem Beklagten zusammen mit der Klageschrift zu.
Der Zahlungsbefehl sieht vor, dass der Antragsgegner den vom Antragsteller beantragten Betrag zusammen mit den Kosten des Verfahrens innerhalb einer Frist von 2 Wochen zu zahlen hat oder innerhalb derselben Frist beim Gericht Widerspruch einlegen muss. In der Einspruchserklärung muss der Beklagte dann alle Vorwürfe und Erklärungen zur Begründung seiner Behauptungen vorbringen. Geschieht dies nicht, hat der vom Gericht erlassene Zahlungsbefehl die gleiche Wirkung wie ein rechtskräftiges Urteil. Er berechtigt somit den Kläger zur Vollstreckung.
▪ Besonderes Mahnverfahren in Polen
Es handelt sich um eine besondere Art von Mahnverfahren, bei dem wir nur die im Gesetz berechneten Forderungen einziehen können. Dazu gehören Forderungen, die durch offizielle, der Klageschrift beigefügten Dokumente, einer genehmigten Rechnung, einer Zahlungsaufforderung des Schuldners und einer schriftlichen Erklärung über die Anerkennung der Schuld bestätigt werden, sowie Forderungen, die sich aus einem Wechsel oder Scheck ergeben.
Der wichtigste Vorteil für den Unternehmer aus diesem Verfahren ist die Tatsache, dass der im Mahnverfahren erlassene Zahlungsbefehl die Grundlage für die Sicherung bildet. Dies bedeutet, dass der Gläubiger, sobald das Gericht den Zahlungsbefehl erlässt, diesen dazu verwenden kann, seine Forderung aus dem Vermögen des Schuldners durch einen Gerichtsvollzieher zu sichern.
▪ Handelsverfahren in Polen
Wenn die Forderung des Unternehmers für keines der oben genannten Verfahren qualifiziert ist, besteht immer noch die Möglichkeit, die Forderung in einem separaten Handelsverfahren einzuziehen. Die Vorteile dieses Verfahrens werden in einem separaten Artikel auf unserer Website (Link) erwähnt.
▪ Europäischer Zahlungsbefehl
Vergessen wir nicht, dass es in Polen wie in jedem anderen EU-Mitgliedstaat möglich ist, ein Gerichtsverfahren gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens einzuleiten. Legt der Antragsgegner jedoch gegen den auf der Grundlage der vorgenannten Verordnung erlassenen Zahlungsbefehl Widerspruch ein, so wird das Gericht den Fall im Rahmen des oben beschriebenen Mahnverfahrens verhandeln.
Bei einem Europäischen Zahlungsbefehl ist die Gerichtsbarkeit vorab zu prüfen. Eine wirksame Anfechtung der inländischen Gerichtsbarkeit kann zur Verzögerung und Entstehung der zusätzliche Kosten führen.
Berlin, Posen, Stettin, den 23.03.2020
MAJEWSKI Polnischer Anwalt