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10785 Berlin, Deutschland
Die Kanzlei Majewski bietet deutschen Unternehmen eine tiefgreifende Expertise in den Kernbereichen des polnischen Wirtschaftslebens. Als zugelassener polnischer Anwalt mit Zulassung in Deutschland nach EuRAG verbinden wir fachliche Exzellenz im polnischen Recht mit der sprachlichen und kulturellen Kompetenz, die deutsche Mandanten erwarten. Unser Fokus liegt auf der rechtlichen Absicherung Ihrer Investitionen, der Gestaltung rechtssicherer Verträge und der professionellen Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf dem polnischen Markt.
Hinweis: Die Kanzlei Majewski ist ausschließlich im Bereich des Wirtschafts- und Zivilrechts tätig. Steuerrechtliche Beratung – insbesondere zu polnischem Steuerrecht oder grenzüberschreitenden Steuerfragen – gehört nicht zu unserem Leistungsspektrum. Für steuerliche Fragen empfehlen wir die Hinzuziehung eines spezialisierten Steuerberaters.
Die professionelle Geltendmachung von Zahlungsansprüchen erfordert Kenntnis des polnischen Prozessrechts und der lokalen Vollstreckungspraxis. Wir begleiten Sie in allen Phasen des Forderungsmanagements.
Ein besonderer Vorteil der Kanzlei Majewski: Als nach EuRAG in Deutschland zugelassener polnischer Anwalt vertrete ich unsere Mandanten sowohl vor polnischen als auch vor deutschen Gerichten – überall dort, wo polnisches Recht zur Anwendung kommt. Gerade bei grenzüberschreitenden Handelsstreitigkeiten zwischen deutschen und polnischen Unternehmen kann die zuständige Gerichtsbarkeit variieren. In solchen Fällen müssen Sie nicht zwei separate Kanzleien beauftragen – wir begleiten Sie durch das gesamte Verfahren aus einer Hand, unabhängig davon, ob der Rechtsstreit in Polen oder in Deutschland geführt wird.
Korrespondenz mit polnischen Schuldnern mit dem Ziel einer außergerichtlichen Einigung zur Vermeidung langwieriger Gerichtsverfahren.
Vertretung vor polnischen und deutschen Gerichten bei der Geltendmachung von Zahlungsansprüchen und Schadensersatzforderungen – insbesondere in Fällen, in denen polnisches Recht als anwendbares Recht vereinbart wurde oder kraft Kollisionsrecht gilt.
Zusammenarbeit mit polnischen Gerichtsvollziehern bei der Durchführung der Zwangsvollstreckung aus titulierten Forderungen.
Als erfahrener Anwalt für polnisches Gesellschaftsrecht begleite ich den gesamten Lebenszyklus Ihres Unternehmens in Polen – von der strategischen Gründung bis zur rechtlichen Absicherung des operativen Geschäfts.
Umfassende Unterstützung bei der Errichtung von Gesellschaften (insbesondere Spółka z o.o.), Erstellung von Gesellschaftsverträgen und Abwicklung der Eintragung in das polnische Handelsregister (KRS).
Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsratssitzungen sowie rechtliche Betreuung von Geschäftsführern.
Vertretung bei Gesellschafterkonflikten, Anfechtung von Beschlüssen sowie Vertretung in Ausschlussklagen.
Gestaltung und Prüfung von Handelsverträgen (Kauf-, Bau-, Dienstleistungs- und Werkverträge) sowie Beratung zum UN-Kaufrecht (CISG) im deutsch-polnischen Geschäftsverkehr.
Immobilieninvestitionen in Polen erfordern sorgfältige rechtliche Vorbereitung und einen Anwalt, der die lokalen Besonderheiten des polnischen Immobilienrechts kennt. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess – von der ersten Prüfung bis zum Vertragsabschluss.
Rechtliche Begleitung beim Erwerb und der Veräußerung von Immobilien auf dem gesamten polnischen Staatsgebiet.
Sorgfältige Prüfung der Rechtslage von Immobilien zur Identifikation von Risiken vor dem Kauf.
Gestaltung und Begutachtung von Bauverträgen, Werkverträgen sowie Reservierungs- und Vorverträgen.
Vertretung von Bauherren, Generalunternehmern und Subunternehmern in baurechtlichen Streitigkeiten sowie bei der Geltendmachung von Konventionalstrafen.
In wirtschaftlichen Krisensituationen brauchen Sie einen Anwalt mit fundierter Kenntnis des polnischen Insolvenzrechts. Wir vertreten Ihre Interessen professionell – sowohl präventiv als auch im laufenden Verfahren.
Anmeldung von Forderungen zur Insolvenztabelle, Einlegung von Widersprüchen und Begleitung des Verfahrens für ausländische Gläubiger.
Unterstützung bei der Vorbereitung von Insolvenzanträgen für Unternehmen mit deutschem oder internationalem Kapital in Polen.
Vertretung während des gesamten Verfahrens, einschließlich Anträgen auf Aussonderung von Gegenständen aus der Insolvenzmasse.
Wir kombinieren die Zulassung als polnischer Radca Prawny mit der Zulassung in Deutschland nach EuRAG. Das bedeutet für Sie: fachliche Exzellenz im polnischen Recht, kommuniziert in fehlerfreiem Deutsch und mit vollem Verständnis für die Erwartungen deutscher Unternehmenskulturen. Ob Beratung zu polnischem Gesellschaftsrecht, Immobilientransaktionen oder Forderungsmanagement – wir stehen Ihnen als kompetenter Anwalt für alle Rechtsfragen mit Polen-Bezug zur Seite.
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